Abgeschickt von Heiko am 14 November, 2004 um 18:55:35
Mein Generalunternehmer hat nachweislich gegen die EnEV verstoßen, dies läßt sich mit normalen Mitteln auch nicht mehr richten oder gesundrechnen. Welcher Minderungsbetrag ist im Verhältnis zur Bausumme angemessen und gibt es hierfür evtl. wegweisende Urteile?