Abgeschickt von tofu am 26 August, 2009 um 00:26:38
Mal angenommen Person A hat einen Schuppen, der an der Grenze steht und will diesen nun mit einem Dach überbauen, was lt. BP auch möglich ist. Durch die Vorgabe der max. sichtbaren Fläche von 25m² / max Wandhöhe von 3m, hat Person A das Dach so geplant, dass der Nachbar B hier keinen Grund zum Klagen hat. Hinter dem Schuppen befindet sich noch ein Bereich von ca. 2,5 m der noch vom Baufenster eingeschlossen wird, also bebaut werden darf. Person A kann dort aufgrund der 25m² max sichtbarer Fläche keine Mauer ziehen. - ABER wäre es möglich das Dach als Schleppdach über diesen Bereich zu ziehen wenn selbst mit der zusätzlichen seitlichen Dachansicht die 25m² noch unterschritten würden?