Nutzung Nebengebäude


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von tofu am 26 August, 2009 um 00:28:08


Folgendes Szenario sei vorgestellt bei zu grundelegung der LBO BaWü:

Nach einem BP ist ein Baufenster für Hauptgebäude und eines für Garagen vorgesehen.
Es ist erlaubt Nebengebäude zu errichten, so lange sie in baulicher Verbindung mit der Garage stehen. Weiterhin ist es möglich die Garage mitsamt einem evtl. Nebengebäude mit einem Satteldach zu überbauen.

Der Raum über der Garage und das Nebengebäude können ja nun nicht mehr als GARAGE genutzt werden. Welche Nutzung sieht die LBO dann vor? Könnte man in ein solches Nebengebäude eine Dusche und ein WC einrichten.... Nutzung bspw. als Gästezimmer ( kein ständiger Aufenthalt)oder kann man eine Nutzungsänderung beantragen bei Einhaltung der dafür vorgesehenen Punkte.....



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]