Grenzbebauung, Abstandsfläche, Garage, Balkon, NRW


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Abgeschickt von K. Bandke am 27 August, 2009 um 16:02:09

Hallo, wie sieht ihr das?
Zwischen zwei Mehrfamilienhäusern befindet sich eine kleine Privatstrasse, die nie - ausser von Hunden - genutzt wurde. Die Straße (Grundstück) soll nun verkauft werden, es bestehen wohl keine Baulasten und Dienstbarkeiten. Nun wurde in Erfahrung gebracht, dass dort Garagen gebaut werden sollen. Das ist naürlich sehr ärgerlich, insbesondere, weil bei dem einen Haus sich drei Balkone direkt auf dem zu bebauenden Grundstück befinden. Dürfen Garagen direkt an das Grundstück und insbesondere auch vor dem Balkon gebaut werden? Müssen nicht Abstandsflächen oä eingehalten werden? Vielen Dank für raschen Antworten.



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