Abgeschickt von Anders Leben am 28 August, 2009 um 19:24:12:
Antwort auf: Nachbarwand von Andreas Hackstein am 21 August, 2009 um 13:47:25:
Am besten mal im Nachbbarrechtsgesetz des eigenen Bundeslandes nachlesen, beides (Nachbarwand und Grenzwand) wird dort ganz gut erklärt. Manche haben allerdings keine NachbarrechtsG. mehr.
: Bin ich verpflichtet einem Nachbarn zu gestatten, dass eine Nachbarwand errichtet wird, die zu gleichen Anteilen auf meinem und dem Grundstück meines Nachbarn steht ? Oder habe ich das Recht zu verlangen, dass die Wand auf das Grundstück des Nachbarn errichtet wird.
: mfg
: Andreas