Re: B-Plan läßt Einfamilienhäuser zu, Bauamt genehmigt Doppelhaushälften


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 August, 2009 um 20:51:45:

Antwort auf: Re: B-Plan läßt Einfamilienhäuser zu, Bauamt genehmigt Doppelhaushälften von C.Schmidt am 28 August, 2009 um 12:07:43:

Hallo,

wenn im Bebauungsplan "Einzelhäuser" steht, sind klassische Doppelhäuser auch nicht zulässig - denn dann würden Sie auf der Grundstücksgrenze bauen.

Wenn Sie jedoch ein Grundstück erwischen, dass so groß ist, dass dort zwei Häuser nebeneinander (aber nicht auf der Grundstücksgrenze!) gebaut werden können, dann gehen eben "untypische" Doppelhäuser. Wer also ein kleines Grundstück für eine Doppelhaushälfte gesucht hat, wäre falsch beraten worden, wenn man ihm zugesagt hätte.

Wer allerdings gesagt hat, dass es unbedingt ein Doppelhaus bauen will, Geld spielt keine Rolle - ja, der hätte dann zwei Grundstücke kaufen könne, diese dann über eine Vereinigungsbaulast o.ä. verbinden können und dann bauen können...

: : Hallo,

: : richtig, deswegen gibt es in einigen Bebauungsplänen auch eine Begrenzung der max. zulässigen Wohnungen in einem Haus...

: : Ich kann Ihnen nur den Kommentar zur Baunnutzungsverordnung (hier: § 22 BauNVO) von Fickert und Fiesler empfehlen.

: Vielen Dank für die Hilfe...

: ich habe nun nachgelesen. Erlaubt sind Einzelhäuser, allerdings mit maximal 2 Wohnungen.

: Das Baugebiet wurde nur anders beworben, eben mit den umgangssprachlichen Einfamilienhäusern.
: aktuelles Zitat: "Auf der ca. 16 ha umfassende Fläche können 125 Einfamilienhäuser realisiert werden"

: Auf Nachfrage vieler Interessenten wurde auch immer die Auskunft gegeben. Sog. Doppelhäuser sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt.

: Ein Hoch auf die deutsche Beamtensprache...

: Gruß,
: C.Schmidt





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