Vollgeschossigkeit Berechnungsgrundlage


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Abgeschickt von wallo am 30 August, 2009 um 02:26:12

- Geplant ist ein Dachgeschoßausbau in NRW.
- Für das DG ist ein geneigtes Dach zulässig.
- Folgende Frage stellt sich:

1) gefundene Definition Vollgeschoss:
Geschosse sind dann Vollgeschosse, wenn sie eine Geschosshöhe von 2,30 m mindestens über 75 % ihrer Grundfläche haben.

1A)-Bedeutet GRUNDFLÄCHE, die Fläche (incl. Aussenwänden) des ausgebauteen Dachgeschosses incl. der Fläche einer Dachterasse die sich über dem darunterliegenden Geschoß befindet?
Wenn ja, dann könnte man doch auf z.B. 10m Gesamtlänge des Objektes ine Dachterasse mit 2,50m Länge machen und somit wären die 75% schon erreicht.
oder
1B)-Bezieht sich Grundfläche nur auf die Fläche des umbauten Raumes des Dachgeschosses ohne Fläche der Dachterasse?

1C)- Gilt für die 75% Regel die Wohnfläche die 2,30m oder mehr hat oder die Bruttofläche incl. Wänden?


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2)Frage zum Staffelgeschoß

2A)- bedeutet die 2/3 - 66% Regel die Grund- oder die Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtgrundfläche des darunterliegenden Geschosses?

2B)-darf bei TREPPENHÄUSERN auf das vorgeschriebene zurückspringen um einen Meter auf allens Seiten verzichtet werden?

Schon vorab vielen Dank



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