Ablehnung Bauvoranfrage durch Landratsamt


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Abgeschickt von M.Schob am 31 August, 2009 um 10:24:43

Guten Tag,
ich habe in Unterfranken zwei Grundstücke erworben. Auf dem einen möchte ich ein Einfamilienhaus bauen. Die Bauvoranfrage dazu hält sämtliche Regularien des Bebauungsplanes ein, nur statt des vorgeschriebenen Satteldaches habe ich ein Zeltdach beantragt. die Gemeinde hat die Anfrage positiv beschieden und zum letztendlichen Entscheidungsträger Landratsamt weiter gegeben. Dort beruft man sich nun auf den aus dem Jahr 1963 datierten Bebauungsplan und lässt dementsprechend kein Zeltdach zu.
Das andere Grundstück ist bereits mit einem Gebäude bebaut welches allerdings nicht in einer Bebauungslinie mit allen anderen Gebäuden des Strassenzuges steht, sondern als Einziges Gebäude des gesamten Strassenzuges nach hinten versetzt ist. Das Gebäude steht auf einer Anhöhe, ist nicht denkmalgeschützt. Nun habe ich auf dem freien Platz unterhalb des bestehenden Gebäudes ebenfalls eine Voranfrage für eine Bebauung eingereicht, damit wäre der Strassenzug dann komplett geschlossen. Bei diesem Gebäude wurden sämtliche Vorschriften ordnungsgemäss eingehalten, hier wäre für mich auch ein Satteldach denkbar. Der Uralt-Bebauungsplan hat allerdings kein Baufenster für diesen Teil des Grundstücks vorgesehen und aus diesem Grund hat das Landratsamt -obwohl auch hier ein Positiv-Bescheid der Gemeinde vorlag- wiederum die Bauvoranfrage abgelehnt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit meine gewünschten Bauvorhaben durchzusetzen? Wie lange gilt eigentlich ein Bebauungsplan? Es kann doch nicht sein, dass so etwas unbegrenzt gültig ist, sonst wären ja heut nur noch Ritterburgen erlaubt? Wann kann man Fortschritt einfordern? Wobei Zeltdach vs. Satteldach nun keine bahnbrechende Änderung ist...

Bitte um Rat!

Vielen Dank



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