... so wird das nix


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 September, 2009 um 21:05:29

Antwort auf: Re: Umnutzung einer Scheune an der Grundstücksgrenze von Ute am 01 September, 2009 um 13:08:00:

Hallo Ute,

das Vorhaben könnte an jedem einzelnen der Probleme scheitern. Das sollte konkret geprüft werden, ggf. mit einer Bauvoranfrage sofern die überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Und das scheint mir nach den ersten Beschreibungen schon fragwürdig.

Viel Erfolg ...


: Hallo,
: ja, die beiden Gebäude stehen auf einem Grundstück. Es sind eben auch weniger als diese "magischen" 3m zwischen den Gebäuden.
: Da der Besitzer des Feldes nichts verkaufen möchte, habe ich erst recht nicht über eine Baulast mit ihm gesprochen. Richtig, irgendwann könnte es zu Bauland werden....dann müsste aber wieder eine Stadtflucht einsetzen....
: Ich versuche über dieses Forum eben erstmal rauszubekommen, ob mein Vorhaben an einem dieser Probleme scheitern könnte. Umnutzung ist ja auch nur ein Kriterium von:Äussere Ansicht, Statik und Umnutzung. Bei mir würde die Umnutzung zutreffen, Statik und die äussere Ansicht würden nicht geändert. Abstandsflächen(Wohnhaus,Straße, Nachbar)muss ich aber trotzdem einhalten.

: : Hallo,

: : ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber warum sollte man bei einem Außenbereich auf Abstandsflächen verzichten können? Es ist ja nicht gesagt, dass die Fläche auf ewig Außenbereich bleibt. Statt eines Kaufes wäre natürlich auf die Eintragung einer Baulast möglich...

: : Stehen Scheune und Wohnhaus auf ein- und demselben Grundstück? Wenn ja, ist dann ein Abstand von 3m wirklich zwingend erforderlich. Ich bin in den Details des Abstandsrechts nicht so fit - ich war immer davon ausgegangen, dass sich das auch den Abstand zur Grundstücksgrenze bezieht.

: : Die Brandschutzwand könnte unabhängig davon aus anderen Brandschutzgründen erforderlich sein...

: :
: : : Guten Tag,
: : : Ich habe folgendes Problem:
: : : Ich besitze ein Grundstück mit einem Wohnhaus und einem Scheunengebäude, dass ich zu Wohnzwecken ausbauen möchte.
: : : 1. Abstand zwischen Wohnhaus und Scheune zu gering, ca 2,80m(seitl. Überdeckung ca 3m). Nach meinem Wissen kann ich das Problem mit einer Brandwand an der Scheune beheben.
: : : 2. Eine Scheunenecke grenzt an die Straße. Da die Wand nur ca 3,5m hoch ist, dürfte eine Baulasteintragung(bis hälftig der Straße)kein Problem sein
: : : 3. Umnutzung eines landw. Gebäudes zu Wohnzwecken sollte mit den Genehmigungen und Bauprojekt auch möglich sein.
: : : 4.wirkliches Problem: Am Westgiebel endet nach einem Meter mein Grundstück. Dahinter befindet sich nur Feld. Kein Bauland. Im Flächennutzungsplan ist dahinter der Aussenbereich. Der Besitzer möchte mir diese"2m"zum Erreichen des "Abstandes" nicht verkaufen. Muss er das überhaupt?Kann ich den Aussenbereich"belasten"? Muss ich eine Genehmigung vom Besitzer oder vom Bauamt haben?
: : : Wer kann mir da weiterhelfen?
: : : Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
: : : Vielen Dank.





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