Holzlager an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Michael am 07 September, 2009 um 22:12:56

Die Grenzbebauung auf unserem Grundstück ist gem. LBO Rh.-Pfalz ausgeschöpft (18 Meter bebaut). Zuletzt wurde ein Carport errichtet, hinter dem Carport befindet sich ein Holzlager (Holz bis ca. 1,80 Höhe gestapelt, nicht abgedeckt).

Ist das bestehende Holzlager überhaupt zulässig und darf ich es in einfacher Form überdachen und seitlich mit Sichtschutz versehen?



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