Abgeschickt von Uwe F. am 09 September, 2009 um 11:13:45
Hallo,
ich habe eine Frage zur Errichtung eines kleinen Geräteschuppens (B*T*H 180*100*230) in BW.
Gegeben ist eine übliche Reihenhaussiedlung mit kleinem Garten. Die Grundstücksgrenze zum Nachbarn ist 5 Meter lang, davon sind 3 Meter mit seinem Sichtschutzzaun (Höhe 1.80m) verbaut (wie bei Reihenhäuser üblich, direkt auf der Grundstücksgrenze). Auf die verbleiben 2 Meter möchte ich nun obigen Geräteschuppen stellen.
Wie weit darf dieser an der Grenze stehen ?
mit freundlichen Grüßen
Uwe F.