Re: Baulasteneintrag


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Abgeschickt von bea am 11 September, 2009 um 09:13:55:

Antwort auf: Baulasteneintrag von Forch am 10 September, 2009 um 21:11:12:

Hallo,
wenn ein Nachbarflurstück durch eine Abstandsfläche oder eine Überbauung belastet wird , muss das gesetzlich gesichert werden.
D.h. es muss in Zustimmung mit dem Nachbarn eine Baulast eingetragen (Plan mit Vermaßungen und Flächenangabe der Überbauung) werden ins Grundbuch des Nachbarn bzw. ins Baulastenregister.
Eine Baulast bedeutet eine Belastung /Einschränkung für den Nachbarn auf seinem Flurstück, da in dem Bereich der Baulast (darum Fläche /Größenangaben wichtig) keine Bebbaung vorgenommen werden darf.
Wenn Sie Ihr Flurstück mit einer Baulast des Nachbarn belasten, könnten Sie untereinander auch einen finanziellen "Ausgleich" aushandeln, denn nicht jeder Nachbar belaste freiwillig gleich sein Flurstück. Denn falls das Flurstück mal verkauft werden sollte( seih es in 5 oder 50 oder 100 Jahren) könnte dadurch eine Preisminderung durch die Belastung entstehen.

bea




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