Re: Baulasteneintrag


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Abgeschickt von Anders Leben am 11 September, 2009 um 09:28:32:

Antwort auf: Baulasteneintrag von Forch am 10 September, 2009 um 21:11:12:

Das würde ich mir sehr, sehr gut überlegen!
Wie bea schon sagte: Das ist dann u.U. "fast wie verkauft". Umsonst macht das eigentlich niemand...

Hat man Ihnen den Text der geplanten Verpflichtungserklärung schon vorgelegt?
Wenn es um eine Vereinigungsbaulast geht, verwirken Sie damit Ihre öffentlich-rechtlichen Abwehrrecht. Wenn es dann doch mal Ärger gibt (zu laut, Sie wollen bauen o.ä.), dann kann/muß Ihnen die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr helfen.

Soll die BAB die Genehmigung doch mit Widerrufsvorbehalt (für den Fall, dass Sie Ihr Einverständnis später zurückziehen) versehen - dann bleiben Sie am Drücker. Investitionssicherheit hat Ihr Nachbar damit zwar nicht, aber bei einem Biergarten sollte das zu verschmerzen sein.




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