Re: Gartenhaus, Grenzbebauung, 3 Tage Frist?


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Abgeschickt von Anders Leben am 11 September, 2009 um 09:31:28:

Antwort auf: Gartenhaus, Grenzbebauung, 3 Tage Frist? von Herbert am 10 September, 2009 um 18:44:55:

Was für einen Quatsch, den Ihr Nachbar da betreibt (zumindest wenn Ihr Fall in NRW spielt).
Schauen Sie mal bei dem Link nach (auch über NRW hinaus).
Und so schnell verwirken Sie Ihre Nachbarrechte nicht - mehr als einen Monat ab Kenntnisnahme von einer illegalen Baumaßnahme würde ich aber auch keinesfalls warten.


: Hallo,

: mein Nachbar hat einen Garten, ca. 4,50 meter breit und 8 lang und möchte ein Gartenhaus mit ca. 4x3m
: reinsetzen.

: Damit stoßt er an die Grenzbebauung an, das heißt der Abstand zum Zaun 3er Nachbarn beträgt nur noch ca. 20 cm.

: Wegen des geringen Abstandes hat er es über einen Zettel mittgeteilt ob man einverstanden ist oder nicht.

: Der Zettel hängt 3 Tage aus und wer nicht Unterschreibt ist automatisch einverstaden.

: Meine Fragen:
: 1. Die 3 Tagesfrist ist mir zu kurz übers Wochenende,
: darf man das überhaupt?
: 2. Wer nicht unterschreibt hat sich somit enthalten und ist automsatisch einverstanden, ist das rechtlich richtig?
: Ich bin in der Meinung das er meine schriftliche Zustimmung benötigt-
: 3. Was passiert wenn ich nicht unterschreibe?
: Darf er das Große Gartenhaus einfach aufbauen?

: MfG

: Herbert




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