Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Uwe am 12 September, 2009 um 21:23:08:

Antwort auf: Grenzbebauung von Lisa am 12 September, 2009 um 16:41:24:

Eventuell hilft ein Blick in die Landesbauordnung von Baden Württemberg. Wandhöhe größer als 3 m ist unzulässig und evt. sind Garage+Bühne länger als 9 m. --> Also ein Fall für das Bauordnungsamt
oder ein klärendes Gespräch.

§6
(1) [...]
Darüber hinaus
sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder
Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, der örtlichen
Versorgung dienen oder sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden, soweit
1. die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und
2. die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist.
[...]
Die Grenzbebauung entlang den einzelnen
Nachbargrenzen darf 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.




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