Re: Privilegierte Landwirtschaft


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2009 um 02:58:50

Antwort auf: Re: Privilegierte Landwirtschaft von georg am 12 September, 2009 um 21:44:41:

: Ja gibt es denn irgendwon einen Gesetzestext wo das geregelt ist, oder ist es nun wirklich Auslegungssache? Ich will ja nicht gleich jemand verklagen, aber wenn die Baurechtsbehörde uns die Privilegierung abspricht, dann soll sie uns mal die Kriterien erklären, nach denen sie entscheidet.

: MfG Georg

Soweit mir bekannt ist, wird mindestens ein Nachweis der Landwirtschaftskammer verlangt. Damit soll verhindert werden, dass der geschützte Aussenbereich mit Bebauung zugepflastert werden kann, weil jemand für den Eigenbedarf Kartoffeln anpflanzt oder einen Apfelbaum besitzt.



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