Re: Baugenehmigung für ein Gartenhaus in 78713 Schramberg


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2009 um 03:05:56

Antwort auf: Baugenehmigung für ein Gartenhaus in 78713 Schramberg von Peter Nießen am 12 September, 2009 um 18:08:47:

: Ich plane, in meinem Garten in 78713 Schramberg ein Gartenhaus zu erstellen und möchte mich vorher über eine ggf. erforderliche Bau-
: genehmigung informieren.
: Bis zu welchen Maßen (aussen und innen - Kubikmeter/Quadratmeter) ist eine Baugenehmigung NICHT erforderlich.
: Das Gartenhaus würde NICHT auf einer Betonplatte errichtet werden !
: Für Ihre Bemühungen und Antwort im Voraus besten Dank !

... schauen Sie in die Bauordnung Ihres Bundeslandes und "genehmigungsfreie Vorhaben" oder einem ähnlichen Begriff.

Zusätzlich sollten Sie sich auf jeden Fall mit allen planungsrechtlichen Voraussetzungen beschäftigen, wie z. B. dem Bebauungsplan, der unter Umständen Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausschließt. Desweiteren gilt es das Abstandflächenrecht zu beachten, das unter Umständen Grenzabstände fordert, die einzuhalten sind. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, ob nicht vielleicht schon andere bauliche Anlagen an der Grenze stehen usw. usw. Diese Regelungen gelten auch für genehmigungsfreie Vorhaben, denn Genehmigungsfreiheit entbindet nur von dem formellen Verfahren, nicht von der Einhaltung des Baurechts.

Ob das Ding auf eine Bodenplatte gestellt wird oder nicht ist im übrigen völlig irrelevant sondern höchstens dafür entscheidend, wie teuer es wird, wenn es zu unrecht erstellt und wieder abgerissen werden muss.

Erste Hilfe liefert eine Rückfrage beim zuständigen Baurechtsamt ...



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