... Fall für einen Rechtsanwalt


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Abgeschickt von Anders Leben am 14 September, 2009 um 08:36:11:

Antwort auf: Rückabwicklung Notarvertrag von A.Bermerode am 13 September, 2009 um 16:46:40:

Das klingt nach einem teuren Problem, das ich mit anwaltlicher Hilfe auf der Basis einer ordentlichen Prüfung aller relevanten Unterlagen angehen würde - m.E. kein Fall für ein Forum.

Anders

: Housten we have a problem !

: Wir haben von einer Grundstückgesellschaft die an einen Bauträger gebunden ist ein Grundstück erworben und auch einen entsprechenden Werksvertrag incl. Architektenplanung für ein Haus abgeschlossen.

: Bei Abgabe des Bauantrages stellte sich nun heraus, dass es auf dem Grudstück eine Baugrenze, die uns nicht bekannt war. Unser Hausprojekt läßt sich somit nicht umsätzen.
: Vor Vertragsabschluß gab es mehere Gespräche mit dem Grundstücksverkäufer und Bauträger, die uns mehrmals versichert haben, dass wir das Projekt verwirklichen können. Der Fehler lag darin, dass die Baufirma einen falschen Bebauungsplan hatte und somit fehlerhafte Planungen erstellt hat.

: Wir haben nun die Frage ob wir kostenfrei den Notarvertrag rückabwickeln können und welche Schadensersatzansprüche wir stellen können, da wir bereits eine Finanzierung abgeschlossen haben und diese auch nur mit erheblichen Kosten rückabwickeln können.

: Vielen Dank für die Hilfe




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