Re: Aufstockung eines Einfamilienhauses


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 September, 2009 um 07:09:53

Antwort auf: Re: Aufstockung eines Einfamilienhauses von Bauassessor am 17 September, 2009 um 01:30:26:

: Hallo,

: grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf ausreichend Sonne. Wenn Ihr Nachbar die rechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan, Bauordnungsrecht etc.) eingehalten hat, darf er bauen. Wenn er allerdings der einzige im Umfeld ist, der nun kein Flachdach mehr hat, riecht es schon ein wenig nach einer "Befreiung", die erteilt worden ist. Die muss jedoch ausreichend begründet sein.

: Fragen Sie doch einfach mal beim zuständigen Bauamt nach.

:
: : Wie ich zufällig erfahren habe, möchte mein Nachbar sein Einfamilienhaus (ca. 30 Jahre alt, Flachdachbungalow) aufstocken.
: : Fast alle Häuser die damals gebaut wurden sind als Flachdächer ausgeführt worden. Ich habe mein Haus vor ca. 5 Jahren gekauft und nach Abschluß des Bauvorhabens würde eine Teil meines Gartens fast keine Sonne mehr abbekommen.
: : Meine Terrasse, momentan habe ich dort ab ca. 10:00 Uhr Sonne, hätte nur noch ab ca. 13:00 Uhr Sonneneinstrahlung.
: : Angbeblich wäre die Baugenehmigung schon erteilt.
: : Was könnte ich dagegen unternehmen?
: : Hat jemand eine gute Idee?


Bei "Fast alle Häuser [...]" ist die Begründung aber auch nicht mehr so schwierig und ggf. sogar im Ermessen auf Null zwingend zu erteilen.

Außerdem wurden Anfang der 80er Dachaufbauten auf Flachdachhäusern stark befürwortet um Wohnraummangel aufzufangen und die damals häufigen Probleme mit den Abdichtungen zu vermeiden.

Solange die Abstandflächen eingehalten sind, sind auch kaum andere beeinträchtigte nachbarschützende Belange denkbar, die einklagbar wären.

Die Rückfrage und Einsicht in den Antrag beim zuständigen Bauamt schafft natürlich weitere Klarheit.



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