Re: Mischgebiet


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 September, 2009 um 11:30:54:

Antwort auf: Mischgebiet von Wolfgang Schmidt am 21 September, 2009 um 18:39:27:

Hallo,

wer sagt, dass es abgewertet wird? Das ist landläufige Meinung, aber faktisch erhalten Sie mehr Nutzungsmöglichkeiten... Solche Entschädigungsansprüche sind im BauGB im § 39 ff geregelt. Entscheidend ist, wie lange Sie das Planungsrecht als Wohngebiet hatten und nicht genutzt haben.

: In meiner Stadt wird ein Teil eines Wohngebietes zum Mischgebiet erklärt.Betroffen sind nur zwei Grundstücke.
: Es heisst, dass dadurch die Grundstücke abgewertet werden. Gibt es eine Entschädigung zu Minderung des Grundstückswertes seiten der Stadt? Wie kann ich das evtl. einfordern und wie wird das berechnet.





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