Abgeschickt von Bauassessor am 22 September, 2009 um 11:30:54:
Antwort auf: Mischgebiet von Wolfgang Schmidt am 21 September, 2009 um 18:39:27:
Hallo,
wer sagt, dass es abgewertet wird? Das ist landläufige Meinung, aber faktisch erhalten Sie mehr Nutzungsmöglichkeiten... Solche Entschädigungsansprüche sind im BauGB im § 39 ff geregelt. Entscheidend ist, wie lange Sie das Planungsrecht als Wohngebiet hatten und nicht genutzt haben.
: In meiner Stadt wird ein Teil eines Wohngebietes zum Mischgebiet erklärt.Betroffen sind nur zwei Grundstücke.
: Es heisst, dass dadurch die Grundstücke abgewertet werden. Gibt es eine Entschädigung zu Minderung des Grundstückswertes seiten der Stadt? Wie kann ich das evtl. einfordern und wie wird das berechnet.