Re: Bodenerhöhung (NRW) - recht kompliziert


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von reddiwitz am 24 September, 2009 um 17:00:24

Antwort auf: Re: Bodenerhöhung (NRW) - recht kompliziert von Anders Leben am 24 September, 2009 um 14:39:15:

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Dann müsste man jetzt wohl einmal einen Blick in die Baugenehmigung erhaschen ;-) bzw. feststellen ob es eine 2te Genehmigung für die Erhöhung gibt. Einen Bebauungsplan ... es ist ein Denkmalbereich... wird ja öffentlich zugänglich sein.

Sie haben richtig mitgerechnet; die vordere Hälfte des Grundstückes liegt -in diesem natürlich immer noch fiktiven Fall - auf Straßenniveau. Dort steht ein Carport. Dahinter geht es viele Treppenstufen herunter und hinten im Garten ist das neue Haus (bzw. das Grundstück) dann wieder gleich mit dem Niveau des alten Hauses.

´Nervig` ist halt nur die Schnittstelle der beiden Grundstücke.

Der vordere Bereich (Richtung Straße)des neuen ist Hauses besitzt einen normalen Keller. Man betritt das Haus in diesem Bereich über dem Kellergeschoss. Durchquert man das Haus nach hinten - geht ein Stockwerk tiefer- ist man ebenerdig im Wohnzimmer.

Mfg,

reddiwitz

: Zu diesem Fall müßte die Änderung der Geländeoberfläche tatsächlich in der Baugenehmigung stehen - oder in einer späteren separaten Genehmigung der Aufschüttung.
: Schlüssel zum Thema ist § 9 Abs. 3 BauO NRW.
: Solche eine Geländeveränderung dürfte sich i. Ü. auch dem Nachbarn gegenüber nicht als rücksichtslos erweisen.

: Auffüllen bis auf Straßenniveau ist allerdings üblich, kann mitunter auch durch Bebaaungsplan vorgegeben sein - und wenn ich richtig mitgerechnet habe, liegt der Nachbar in Ihrem Fall jetzt auf Straßenniveau oder?

: : Hallo,

: : ein - natürlich - abstrakter Fall.

: : Da hat jemand ein 100 Jahre altes Haus. Die Straße, die vor dem Haus entlangführt (in 10 Meter Entfernung) ist ungefähr 2 Meter höher gelegen als der Boden auf dem das Haus steht.

: : Neben dem Haus ist ein Baugrundstück. Dieses Baugrundstück ist ein "richtiges Loch"; es ist sagen wir mal 5 Meter tiefer als die Straße (und damit 3 Meter tiefer als das 100 jährige Haus).

: : Jetzt verfüllt der Bauherr sein "Loch" mit Erde, so dass der Boden so hoch ist wie der von dem alten Haus.

: : Nun baut der Bauherr sein Haus.

: : Anschließend füllt er sein Grundstück weiterhin mit Erde an.
: : Neben dem alten Haus, wo vorher ein "natürliches Loch" war, da steht nun ein "Berg" mit einem neuen Haus.

: : Der "Berg" ist die 2te Grundstückserhöhung des Nachbarn. 3 Meter von dem alten Haus entfernt. 2 Meter höher als sein Grundstück. Aufgeschütteter Mutterboden.

: : Das ganze ist nicht befestigt, Erde und Wasser laufen zu dem alten Haus.

: : Soweit zu diesem -natürlich - fiktiven Fall.

: : Interessant fände ich persönlich in diesen fiktiven Fall, welchen ich auch schon einmal privat mit einem RA diskutiert habe, die weitere vorgehensweise.

: : Unstrittig ist wahrscheinlich, dass der Besitzer des alten Hauses vom Bauherren verlangen könnte, dass dieser "geeignete Massnahmen" trifft, um seine Erde und sein Wasser bei sich zu behalten. Wäre bestimmt durch eine gigantische Stützmauer mit L-Steinen durchführbar...

: : Wäre es aber auch denkbar, dass der Besitzer des alten Hauses eine Handhabe hat, den Bauherren dahingehend zu beeinflussen, dass dessen 2te Grundstückserhöhung (neben seinem gebauten Haus)höchstens das Niveau (bzw. Geländeverlauf) des alten Hauses erreicht?

: : Stände dazu etwas in seiner Baugenehmigung? Oder ist es so, dass jeder Bauherr -ohne Ausnahme und Rücksicht auf Verluste - sein Grundstück von der Straßenkante waagerecht aufschütten darf. In bergigen Gegenden sicherlich eine abstruse Vorstellung ;-)

: : Mfg,

: : reddiwitz
: :




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]