Re: Flurnummernzusammenlegung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 September, 2009 um 15:15:35:

Antwort auf: Flurnummernzusammenlegung von Nico am 24 September, 2009 um 17:08:01:

hallo Nico,
Anders Leben hat es gesagt: Was ist gewollt?
Sind Sie Eigentümer von mehreren Flurstücken, die im Grundbuch als selbstständige Flurstücke auf unterschiedlichen Grundbüchern gebucht sind und möchten diese zu einem Flurstück zusammenlegen? Dazu ist eine Flurstücksverschmelzung notwendig, die nur dann erfolgen kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) alle betroffenen Flurstücke müssen dem selben Eigentümer gehören,
b) es dürfen keine unterschiedlichen Belastungen (z.B.: Hypotheken oder bestimmte Rechte) in den jeweiligen Abteilungen des Grundbuches eingetragen sein.
mfg
Bodo Hermann





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