Re: Erwerb einer Immobilie mit Dachumbau ohne erfolgte Abnahme


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 28 September, 2009 um 23:20:05

Antwort auf: Re: Erwerb einer Immobilie mit Dachumbau ohne erfolgte Abnahme von peter am 24 September, 2009 um 09:30:24:

: Ja, ich denke da könnte man was vom Zimmermann bekommen /zumindest Rechnungen mit Datum oder so.....Begonnen wurde aber ganz sicher noch vor Ablauf der 3 Jahresfrist.
: wir wissen aber z.B. auch nicht, ob überhaupt eine Baubeginnanzeige gestellt wurde.


Werter Forumsteilnehmer,

zu Ihrer Frage wird man wohl kaum hier im Forum eine verlässliche Angabe machen können.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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