Re: Versteckte Mängel bei grünen Holzfenster


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 28 September, 2009 um 23:24:41

Antwort auf: Versteckte Mängel bei grünen Holzfenster von Simone am 24 September, 2009 um 11:08:48:

: Hallo zusammen,

: ich habe vor 11 Jahren eine neue Eigentumswohnung gekauft. Jetzt faulen 2 Fenster und diese müssen ersetzt werden. Ich habe mir ein Angebot eingeholt und der Fensterbauer meinte, es handelt sich um versteckte Mängel. Begründung: Die Fenster sind mit grüner Farbe gestrichen und es war nicht möglich das "Innenleben" der Fenster zu prüfen. Meine Frage ist nun, sind es versteckte Mängel und muss evtl. die Baugesellschaft haften?

Werter Forumsteilnehmer,

versteckte und arglistig verschwiegene Mängel lassen sich meist nur schwer nachweisen.

Prüfen Sie ob und wie verlässlich die Angaben sind die Sie erhalten.

Wenn dem so wäre wie Sie es beschrieben habenund sich dies nachweisen ließe, dann hätten sie sicherlich gute Chancen jemanden in die Haftung nehmen zu können. Dieser Nachweis verursacht jedoch meist ein Vielfaches an Kosten, was die beiden Fenster den kosten würden, wenn Sie diese kaufen und einsetzen.

Sie sollten nach einer genauen Prüfung der Fenster und der aufgebrachten Farbe -oder auch schon vorher- einen Juristen befragen wie Ihre Chancen stehen.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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