Re: Hang zum Graben


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Abgeschickt von Hering am 30 September, 2009 um 13:23:59

Antwort auf: Hang zum Graben von Reich am 29 September, 2009 um 11:49:29:

: Guten Tag, wir haben vor 2 Jahren ein Haus mit Erbpachtgrundstück gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich am Ende ein Graben ( ca. 2m vom Grundstück abfallend ) welcher zum Grundstück gehört. Für diesen Grbaen wird eine abgange an den Grbaneverband gezahlt. Vor ein paar Jahren wurden sehr viele Gewächse am Hang der Grbaen von diesem Verband entfernt. Die Folge ist, dass der Hang immer weiter abrutscht. Wer ist nun für die Befestigung dieses Hangens verantwortlich?

Hallo,

würde mal sagen, das kommt darauf an, was mit dem Verband ausgemacht wurde...!?


Gruß
Hering





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