Gewährleistung Fertiggarage


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Abgeschickt von wurli am 02 Oktober, 2009 um 13:08:25

Wie haben mit einem Bauträger ein schlüsselfertiges Doppelhaus gebaut. Teil des Auftrags war eine Garage, die als Fertigarage ausgeführt worden ist.
Jetzt kurz vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistung, haben wir festgestellt, dass die Garage mehrere Risse hat. In einem senkrechten Riss dringt bei stärkerem Regen Wasser in die Garage ein.
Nachdem wir dies gemahnt haben, haben wir nun von unserem Bauträger die Info erhalten, dass die Garage ja bereits im April 2004 geliefert wurde und damit die 5 Jahre lägst um sind.
Im ersten Schreiben wurde noch von einer separaten Abnahme gesprochen, die es so nie gegeben hat, im zweiten Schreiben steht nun, dass es sich um ein separates Bauteil handelt und damit die Gewährleistung mit der Lieferung beginnt. Ist dies wirklich so, obwohl es nie eine Abnahme gab? Gilt so ein Riss, der eigentlich kaum sichtbar ist als versteckter Mangel, womit doch die 5-Jahres-Frist eh nicht gelten würde?

Vielen Dank für die Hilfe



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