Abgeschickt von ph am 04 Oktober, 2009 um 13:52:52
Nach LBO-BW §50 Abs.1 kann eine Lüftungsanlage genehmigungsfrei auf einem Gebäude installiert werden. Ist ein Kaltwassersatz (Klimagerät), der hierbei separat installiert wird, auch Teil der Lüftungsanlage und somit auch genehmigungsfrei?
Gibt es bei größeren Lüftungsanlagen für die Baumaße Höchstgrenzen (genehmigungsfrei)?