Gewähleistung trotz Insolvenz des Bauträgers


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Abgeschickt von Daniela am 05 Oktober, 2009 um 13:03:48

Hallo,

wir haben eine massiven Wasserschaden ( Wasser tropft von der Decke) ausgelöst durch die Dusche. Der Sanitärbetrieb der die Arbeiten damals (2005)ausgeführt hat weigert sich den Schahden zu beheben weil der damalige Bauträger (der den Sanitärbetrieb mit den Arbeiten beuaftragt hat)inzwischen pleite ist. Ist das rechtens ? Die Gewähleistung ist noch nicht abgelaufen !



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