Re: Sichtschutzzaun zum Nachbarn (H�he/L�nge)


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Abgeschickt von Rossi am 07 Oktober, 2009 um 21:15:41

Antwort auf: Re: Sichtschutzzaun zum Nachbarn (H�he/L�nge) von Anders Leben am 07 Oktober, 2009 um 17:09:40:


Danke für die Antwort. Im Nachbarschaftsrecht von Schleswig Holstein steht auch, dass die EInfriedung beiden Nachbarn gehört. Es ist also so, dass beide Nachbarn den Zaun damals gebaut haben. Somit könnte der eine auch gar nicht verlangen, dass der Zaun in der Höhe reduziert wird, ohne den anderen zu fragen. Ich eiß aber nicht genau ob ich das so richtig deute.
Wenn da jemand Klarheit geben könnte wäre ich dankbar über eine Antwort
Rossi




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