Einfriedung nicht ortsüblich


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Abgeschickt von Kira am 23 November, 2004 um 00:36:08

Hallo!

Ich komme aus NRW und versuche schon die ganze Zeit informationen über das Nachbarschaftsgesetz und zum Thema einfriedungen herauszufinden. Wir haben einen Lamellenzaun von einer Höhe von1,80 m errichtet. Der Nachbar will aber, daß wir diesen auf eine Höhe von 1,20 m kürzen. In der umliegenden Nachbarschaft sind jedoch überall Zäune errichtet die 1,80-2 m hoch sind.
Ebenfalls hat er rechts und links auf seinem Grundstück selbst zwei 1,80 m hohe Zäune (rechts und links) errichtet. Jetzt droht er uns mit dem Rechtsanwalt. Wir sehen die Höhe von 1,80 m als ortsüblich an. Wer kann weiterhelfen?


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