Sind besondere vertrags bedingungen AGB (öffentliche Aussschreibung)?


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Abgeschickt von M. Franke am 23 November, 2004 um 11:48:43

Hallo,

werden besondere Vertragsbedingungen bei öffentlichen Bauaufträgen wie AGB behandelt?
Hier geht es darum, dass der Bauherr bzw. der beauftragte Architekt in den BVB per Klausel festlegt, dass er die Abnahme, auch eines einzelnen Gewerkes, erst bei Gesamtabnahme förmlich nach VOB/B §12 vornehmen will. Dieser Termin liegt aber mehr als 6 Monate nach Fertigstellung und ist zudem mit "4 Wochen vor Nutzungsbeginn des Gesamtwerkes" festgelegt. Es existiert ein Bauzeitenplan, der Vertragsbestandteil ist´, der ebensfalls nach dieser Regelung aufgestellt ist.

Wenn diese BVB Klausel AGB ist, dann ist sie gem. einschlägiger Rechtsprechung unwirksam??

Gruß,

M. Franke


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