Re: Wohnungen umnutzen in Gewerbe


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Abgeschickt von Anders Leben am 14 Oktober, 2009 um 13:04:40:

Antwort auf: Wohnungen umnutzen in Gewerbe von Jens am 14 Oktober, 2009 um 12:52:55:

Der frühere besondere Schutz von Wohnraum gerade vor der Umnutzung in Gewerbefläche durch die sog. Zweckentfremdungsverordnung wurde aufgehoben (s. Link).
Allerdings muss das Vorhaben natürlich den allgemeinen Anforderungen des von Ihnen genannten § 34 BauGB entsprechen.

: Würde gerne einen Altbau mit Wohnungen in einem § 34 Gebiet umnutzen in Gewerberäume. Ist das in NRW ohne Probleme möglich oder ist Wohnraum in den Ballungszentren durch irgendwas geschützt?
: Danke für Eure Ideen hierzu





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