Abgeschickt von Schon wieder Nachbarn ... am 14 Oktober, 2009 um 13:49:36:
Antwort auf: Re: Verlust Baugenehmigung durch Verbindung zu Schwarzbau von Anders Leben am 09 Oktober, 2009 um 10:29:55:
: In der Tat dürfte spätestens nach Wegfall der Wand ein in seiner Gesamtheit illegales Gebäude vorliegen.
Kommt auf die Nutzung an - würde ich sagen. Allein das entfernen der Wand halte ich aus meiner Sicht nicht für den Knackpunkt. Auch die 9 m sind kein Problem. Allerdings ist die Nutzung als Garage privilegiert - die Werkstatt leider nicht.