Abgeschickt von Bauassessor am 18 Oktober, 2009 um 19:17:43:
Antwort auf: Gartenhütte von Stefan herburg am 18 Oktober, 2009 um 15:50:38:
Was sagt denn der Bebauungsplan, falls es einen gibt? Die bauordnungsrechtlichen Voraussetzung sind in der hessischen Bauordnung (§ 55 ff und in der Anlage 2) geregelt, Näheres hier:
http://www.baurecht.de/landesbauordnung-hessen.html
: Hallo...habe ein als Wiesengrundstück ausgewiesenes Grundstück erworben. Habe es bereits eingezäunt und möchte ein Gartenhaus darauf stellen.
: Wie gross (umbauter Raum, Qm) darf die Hütte werden??, habe etwas von 25-30 m3 gehört.
: Kann es sein, dass gar nicht gebaut werden darf, weil Wiesengrundstück???
: Rundherum sind jedoch schon seit langer Zeit Gärten angelegt.
: Wohne in Hessen...vielen Dank für Tipps und Tricks..