Re: Einfriedung nicht ortsüblich


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Abgeschickt von Lars Mentrup am 23 November, 2004 um 17:43:23

Antwort auf: Einfriedung nicht ortsüblich von Kira am 23 November, 2004 um 00:36:08:

Hallo,
wichtig ist dabei auch, dass Sie die Frage klären, ob die Einfriedung nach dem Baurecht des Landes NRW nicht baugenehmigungspflichtig ist, was Sie m.E. nicht sein dürfte. Bei Fragen des Nachbarschaftsrechts sind die örtlichen Schiedsmänner sehr bewandert. Ich würde beim örtlichen Amtsgericht nachfragen, wer der für Sie zuständige Schiedsmann ist und mich mit diesem in Verbindung setzen.
Hoffe ich konnte Ihnen ein klein wenig helfen.
Lars Mentrup


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