Re: Baugenehmigung ohne Kfz Stellplatz


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 Oktober, 2009 um 15:12:18:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung ohne Kfz Stellplatz von Andreas L am 20 Oktober, 2009 um 11:23:31:

Hallo,

ich kenne Baulasten nur aus NRW, aber dort kann eine Baulast nur auf Antrag der "Betroffenen" nach Prüfung der Gemeinde gestrichen werden. Deswegen verstehe ich nicht, wie Ihre Baulast gestrichen werden konnte.


Aber nehmen wir das jetzt mal als Fakt an: Wenn dem so ist, dann haben Sie sogar noch ein Argument mehr für Ihren Stellplatz: Aktuell haben Sie nämlich einen baurechtswidrigen Zustand, den Sie durch die Errichtung des Carports beseitigen möchten. Sofern Ihr Carport also bau- und planungsrechtlich zulässig ist (was sagt der B-Plan), sollte es kein Problem sein.


: Wichtig aber vergessen...

: die Baulsat wurde erst nach Fertigstellung des Hauses wieder gestrichen, das macht das ganze so absurd.

: : Ok,

: : habe ich vielleicht nicht erwähnt, ja die Baulast wurde wieder gestrichen, haben wir auch kein Problem mit, geparkt hätten wir dort sowieso nie, war eben nur notwendig um eine Baugenehmigung für das Haus zu erhalten.
: : Nur wie kann eine Behörde etwas derartiges überhaupt streichen, wenn dies vorher noch Bedingung für einen Bauantrag war ?
: : Damit haben die sich doch selber ein Bein gestellt.
: : Nein die Frage ist, ob wir jemals eine Chance auf ein Carport auf unserem Teil des Grundstückes haben, offiziell haben wir ja nun nicht mal mehr einen Stellplatz ?
: : Streng genommen dürften wir ja nun nicht mal mehr ein Haus haben, denn dies wird in unserer Gemeinde nur mit ausgewiesenem Stellplatz genehmigt.
: : Das ganze hat ja den Sinn, Autos von der Straße zu entfernen, nun müßten wir ja aber genau dort parken, weil ja die Gemeinde selbst die Baulast und somit den Stellplatz gestrichen hat.
: : Die Baulast hätte die Gemeinde doch nie streichen dürfen, oder ?
: : Wie könnte man der Gemeinde gegenüber argumentieren, um doch noch an einen Stellplatz auf unserer Seite des Grundstückes zu gelangen ?

: : Vielen dank schon mal zwischendurch für Ihre Antworten.

: : : Hallo,

: : : habe ich irgendetwas überlesen? Die Baulast wurde wieder gestrichen? Das haben Sie vorher nicht geschrieben! Haben Sie der Streichung zugestimmt? Wenn nein, dann war die Baulaststreichung schon mal rechtsunwirksam.

: : : Wo wollen Sie eigentlich ein Carport errichten? Auf dem Grundstück, dass Ihnen ursprünglich per Baulast gesichert worden ist, nun aber nicht mehr gesichert sein soll?

: : : Wenn dem so ist, haben Sie ja gar kein Verfügungsrecht über das Grundstück. Einen Antrag könnten Sie zwar stellen, aber ihr Nachbar könnte dem widersprechen, da Ihnen das Grundstück ja gar nicht gehört...

: :
: : : : Ja dies ist schon richtig, nur wie konnte das Amt dann die Baulast später wieder streichen lassen, wenn doch für eine Baugenehmigung ein Stellplatz ausgewiesen sein muss ?
: : : : Dann war ja alles für die Katz, oder ?

: : : : Habe ich nun noch eine reelle Chance auf ein Carport ?

: : : :
: : : : Gruß...

: : : : : Hallo,

: : : : : dafür haben Sie ja die Baulast vereinbart - oder verstehe ich Sie falls. Durch die Baulast haben Sie eine Stellplatzfläche nachweisen können. Und somit ist auch die Baugenehmigung rechtens.

: : : : :
: : : : : : Hallo,

: : : : : : das Bundesland ist Niedersachsen, wir haben eine Baulast vereinbart.
: : : : : : Was uns so wundert, ist die Tatsache, dass zuerst die Baugenehmigung verweigert wurde, später jedoch ohne Stellplatz (eigentlich gar nicht möglich in unserer Gemeinde), stattgegeben wird.

: : : : : : Gruß...

: : : : : : : Hallo,

: : : : : : : welches Bundesland? Haben Sie und ihr Nachbar eine Grunddienstbarkeit oder eine Baulast vereinbart?

: : : : : :
: : : : : : : : Wir haben ein Doppelhaus gebaut, dafür war die Ausweisung eines Stellplatzes erforderlich, diesen konnten wir allerdings nicht erbringen, weil der dafür erforderliche Bauteppich bereits vollständig von unserer Haushälfte verbaut war.
: : : : : : : : Somit wurde zunächst der Bauantrag abgelehnt, unsere Nachbarn hatten noch Platz auf ihrem Teil des Bauteppichs und so wurde einfach ein Stellplatz auf deren Grundstück als unser Stellplatz ausgewiesen.
: : : : : : : : Später bekamen unsere Nachbarn allerdings bedenken, falls wir unsere Haushälfte einmal verkaufen würden und so wurde versucht, unseren Stellplatz im Nachhinein streichen zu lassen, dies wurde auch stattgegeben, komischerweise von dem Amt, welches vorher eine Baugenehmigung aufgrund des nicht vorhandenen Stellplatzes verweigerte, wie kann das sein ?
: : : : : : : : Nun würden wir gerne ein Carport bauen, kann grundsätzlich zunächst nicht klappen,weil wir ja nicht mal einen Stellplatz haben, oder gibt es doch einen Weg, denn eigentlich dürften wir ja nicht mal ein Haus haben ?

: : : : : : : : Gruß...





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