Re: Überbauung Innenbereichsgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Oktober, 2009 um 21:23:03

Antwort auf: Überbauung Innenbereichsgrenze von Sven am 21 Oktober, 2009 um 21:07:33:

4700 m² auf einem "schmalen" Grundstück ... Was ist eigentlich "schmal"?

Es empfiehlt sich in nicht eindeutig definierten planungsrechtlichen Situationen eine Bauvoranfrage zu stellen. Grundlegende Ausweglosigkeit der Bebauung ließe sich über ein Vorgespräch mit der Behörde klären, alles weitere ergibt sich aus einer sinnvoll gestalteten Bauvoranfrage.


: Hallo Zusammen,

: wir haben ein Grundstück aus der Familie überschriben bekommen (ca.4700m²). Nun beabsichtigen wir auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück ist bereits erschlossenn und befindet sich an einer Bundesstr. Nun ist das Grundstück sehr schmal. Das Haus des Nachbarn steht fast auf der Grundstücksgrenzeauf der Anderen Seite grenzt das Grundstüch an einen Weg. Der weg st schmal und dienst als zufahrtsweg für weitere Grundstücke. Einer dieser Grundstückseigentümer hat eine Doppelgarage auf die Grenze gebaut. Soviel zur Vorgeschicht.
: Nun haben wir erfahren, dass schräg über unser Grundstück die Grenze für den Innenbereich verläuft. Um unserem Nachbarn auf der rechten Seite nicht unser Haus vor die Fenster zu setzen und dem anderen Nachbarn auch weiterhin die Zufahrt zu seiner Garage zu ermöglichen möchten wir unser Haus über die Innenbereichsgrenze hinaus errichten.
: Hat Jemand Erfahrungen ob und wie man soetwas genehmigt bekommt?
: Vielen Dank.... Sven





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