Re: Änderung Flächennutzungsplan


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 24 Oktober, 2009 um 23:05:10:

Antwort auf: Änderung Flächennutzungsplan von Vivienne Wagner am 24 Oktober, 2009 um 17:54:52:

Hallo,

im Innenbereich nach § 34 BauGB ist entscheidend, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Der Flächennutzungsplan interessiert dabei erstmal nicht. Wenn also in ihrem direkten Umfeld schon eine Wohnnutzung vorhanden ist und sich das Vorhaben auch baulich einfügt, sollten Sie keine Schwierigkeiten haben.

Wenn tatsächlich der Flächennutzungsplan geändert werden muss, weil sich Ihr Vorhaben gegenwärtig nicht einfügt, dann muss das über den Rat der Stadt beschlossen werden. Parallel müsste aber noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. So etwas dauert - und Sie brauchen ein paar mehr Gründe als "ich möchte halt gerne da bauen".

Suchen Sie mal den Kontakt zum Planungsamt Ihrer Gemeinde. Die können Ihnen auch sagen, ob sich Ihr Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt.


: Wir haben vor ein Wohnhaus auf einem Grundstück mit 4000 qm zu errichten, was allerdings als Sonderfläche für Wochenendnutzung deklariert ist.

: Wo beantragt man die Umnutzung und wie wahrscheinlich ist, dass so etwas geändert wird. Wir wollen im Innenbereich bauen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]