DENKMALSCHUTZ- WEISHEIT ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ralf am 24 November, 2004 um 00:29:29

Wer weiß, woher Denkmalschützer ihre Weisheit beziehen?
Wir möchten unsere Einfachverglasung loswerden und haben einen entsprechenden Antrag eingereicht.Die beantragten Fenster entspr. optisch den nicht mehr vorhandenen Originalen(3-flügelige Galgenfenster), sind allerdings aus kostengründen einflügelig geplant.Im Cafeanbau sind die wunderschönen 70 -jährigen Sprossenfenster noch erhalten,16 Felder mit abgerundetem Oberlicht und Strahlenunterteilung.Hier haben wir anstatt der Schiebefenster 2-flügelige Sprossenfenster geplant,damit die Proportionen stimmen, nunmehr mit 12 Feldern pro Fenster und einem identischen Oberlicht.
Im Sommer beantragt,erhielten wir pünktlich zum ersten Schnee, nach nur 4 Monaten Bearbeitungszeit eine Genehmigung zum Austausch der Fenster.
Allerdings nicht für die von uns geplanten.....
Im Wohnteil sollen 3-flügelige Fenster verbaut werden(Mehrkosten/Stück ca 250.-*30=7500.-!),
im Cafe sollen ebenfalls 3-flügelige Galgenfenster ohne Sprossen,ohne Strahlen eingebaut werden.
Der ganze Raum, der 3-seitig fast nur aus Fensterfläche besteht, verliert seinen Charme.
Als Rechtsgrundlage wird das NDSchG angegeben,dort steht zwar etwas über die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Behörden- neben vielen Strafandrohungen-
aber wie unsere Fenster aussehen sollen nicht.
Wer kann Hinweise über Rechtsgrundlagen geben, oder sind wir hier der Willkür einer Behörde ausgeliefert?


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
um www.baurecht.de ]