Re: Gartenhütte


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 27 Oktober, 2009 um 10:57:38:

Antwort auf: Gartenhütte von Kathrin am 26 Oktober, 2009 um 16:34:13:

Hallo,

es gibt keine gesetzliche Definition, was in einem Geräteschuppen erlaubt ist - die Nutzung muss halt überwiegend und dauerhaft ein Geräteschuppen sein. Solange aber niemand die Bauaufsicht auf Sie hetzt, haben Sie kein Problem. Und wenn es keine gewerbliche Nutzung, sondern eine (seltene) private Nutzung, durch die die Nachbarn nicht belästigt werden, steht der Feier nach meiner Auffassung nichts dagegen.

Viel Spaß!


: Darf eine als Geräteschuppen angemeldete Gartenhütte auch benutzt werden, um darin gesittet zu feiern (ohne Lärm, Zimmerlautstärke usw.)?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]