Re: bauen auf landwirtschlaftlicher fläche


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 Oktober, 2009 um 20:38:16:

Antwort auf: bauen auf landwirtschlaftlicher fläche von sandra am 29 Oktober, 2009 um 12:54:56:

Hallo,

gibt es einen Bebauungsplan? Wenn nicht: ist es Innen- oder Außenbereich gem. § 34 / 35 BauGB. Darüber regelt sich die Zulässigkeit. Nach meiner Einschätzung ist in jedem Fall ein Bauantrag erforderlich.

: hallo!

: ich möchte ein als landwirtschaftliche nutzfläche ausgewiesenes grundstück kaufen, auf dem 2 genehmigte holzhütten stehen. beide sind aber freundlich ausgedrückt renovierungsbedürftig. es ist kostengünstiger sie abzureißen und neu aufzubauen. muß ich das erst beantragen oder kann ich einfach loslegen? sollte ich sie abreißen und neu aufbauen dürfen, könnte ich dann aus 2 hütten eine machen, wenn die grundfläche die gleiche bleibt?

: cu
: sandra





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