Re: Dachterrasse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2009 um 23:37:11

Antwort auf: Re: Dachterrasse von tombo am 29 Oktober, 2009 um 18:02:42:

Verjährung von was? Illegalität? ... das ist doch Unsinn. Nur weil Sie ein Auto ohne Zulassung - und damit illegal - im Straßenverkehr bewegen, erhalten Sie ja auch keine Zulassung, oder? Insbesondere wenn Sie auch nach Entdeckung weiterhin mit dem Fahrzeug ohne Zulassung durch die Straßen brausen. Verjähren könnte die Strafverfolgung nur, wenn der Zustand nicht mehr besteht. Beispiel: Knöllchen für zu schnelles Fahren oder Falschparken. Das Vergehen besteht in der Regel ja nicht mehr, wenn sie den Bußgeldbescheid erhalten. Wird jetzt der Bußgeldbescheid nicht durchgesetzt verjährt die Möglichkeit für die Behörde, die Ansprüche geltend zu machen. Würden Sie aber weiterhin falsch parken, gäbe es halt einfach einen neuen Bußgeldbescheid.

Die Nachbarn haben bei der alten Anlage sicher ihr Recht auf ordnungsbehördliches Einschreiten verloren. Durch die Neuerrichtung geht aber alles von vorne los. Die von einem illegalen Zustand gestörten Nachbarn müssen nicht unbedingt die Fortsetzung des illegalen Zustandes dulden, insbesondere wenn eine Legalisierung eines neuen Zustandes keine Aussicht auf Erfolg hat.

Bestandsschutz hätte auch nur das erreichen können, was legal errichtet ist. Und selbst dann wäre bei einer kompletten Neuerstellung der Elemente neu zu prüfen gewesen und das auf der Grundlage der neuen, aktuellen Gesetzeslage.

Eine nachträgliche Legalisierung ist grundsätzlich möglich, wenn die Rahmenbedingungen vorliegen. Zum Beispiel könnten Abstandflächen auf einem Nachbargrundstück nachgewiesen werden (Baulast) oder der Nachbar könnte schriftlich seine Zustimmung zu dem Vorhaben erklären, sodaß eine Abweichung von den Abstandflächen ermöglicht wird. Diese tatsächlich zu erteilen liegt dann jedoch im Ermessen der Behörde.

Zusätzlich zu dem Rückbau kann die Behörde auch ein Bußgeld festsetzen, denn die Errichtung hat ja ohne Genehmigung stattgefunden. Zur Verstärkung der Motivation des Rückbaus kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Und sollte das nicht ausreichend motivierend sein, kann die Beseitigung auch durch die Behörde und auf Kosten des "Zustandsstörers" in Auftrag gegeben werden.

Und, ohne nähere Kenntnis der Umstände, habe ich bei Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes sogar Bedenken, dass die grundsätzliche Nutzung als Dachterrasse legalisierbar ist. Aber das kann nur jemand prüfen, der sich den Fall konkret ansieht, Unterlagen prüft, das geltende Planungsrecht recherchiert usw. usw.


: Und wie steht es damit das es 13 Jahre geduldet wurde ? Gibt es nicht eine Verjährunggsfrist ?
: Es waren 2 Leute vom Amt da , jedesmal wenn der Eine mir etwas zur Problemlösung sagen wollte fuhr der Andere ihm über den Mund . Das kommt mir doch etwas seltsam vor .
: Daher gebe ich mich mit einer Anordnung auch erstmal nicht zufrieden .





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