Re: bauen auf landwirtschlaftlicher fläche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2009 um 23:37:42

Antwort auf: bauen auf landwirtschlaftlicher fläche von sandra am 29 Oktober, 2009 um 12:54:56:

Bauen auf für die Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen ist generell nicht so eine problemlose Geschichte. Selbst dann nicht, wenn Sie die Voraussetzungen des §35 BauGB erfüllen würden. Leichter wird es, wenn Sie Landwirt sind und das Vorhaben dem Betrieb dient oder es sich um eine Windkraftanlage oder ein Atomkraftwerk handelt.

Als Nicht-Landwirt ist es fast ausgeschlossen, eine Genehmigung so mal eben irgendwo im Außenbereich zu erhalten. Es kann sogar sein, daß die bestehenden Gebäude an ihre Nutzung durch den privilegierten Landwirt gebunden sind und alleine durch die Nutzung eines Betriebsfremden illegal werden und die Nutzung untersagt wird.

Grundsätzlich würde der Abriss und der Neuaufbau eine Genehmigung erfordern. In manchen Bauordnungen (Landesgesetz) gibt es kleinere Dimensionen, die keinen formellen Antrag benötigen.

Sprechen Sie vor dem Erwerb dringend mit der zuständigen Baubehörde!


: hallo!

: ich möchte ein als landwirtschaftliche nutzfläche ausgewiesenes grundstück kaufen, auf dem 2 genehmigte holzhütten stehen. beide sind aber freundlich ausgedrückt renovierungsbedürftig. es ist kostengünstiger sie abzureißen und neu aufzubauen. muß ich das erst beantragen oder kann ich einfach loslegen? sollte ich sie abreißen und neu aufbauen dürfen, könnte ich dann aus 2 hütten eine machen, wenn die grundfläche die gleiche bleibt?

: cu
: sandra





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