Re: (Bayern) Stadt hebt Bestandsschutz auf - rechtens?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Oktober, 2009 um 14:49:49

Antwort auf: Re: (Bayern) Stadt hebt Bestandsschutz auf - rechtens? von Herrmann am 31 Oktober, 2009 um 09:34:49:

Eine eindeutige Aussage zu einer Beurteilung des konkreten Falls wird es über ein Forum sicher auch nich geben können, da zur Beurteilung die Gesamtmaßnahme im Verhältnis zu ihrem Eingriff in das bestehende Gebäude beurteilt werden müsste. Und das geht nicht ohne Kenntnisse der Örtlichkeit.

Zur Zeit stellt es sich ja wohl so dar, daß die Behörde zum Ausdruck bringt, daß sie von einem Verlust des Bestandsschutzes ausgeht und der Bauherr eine Reihe Argumente hat, das Gegenteil anzunehmen. Die konkreten Gründe für den Verlust des Bestandsschutzes beschränken sich zur Zeit auf die Verlagerung der Treppe.

Letztlich entscheiden wird das ein Gericht, wenn sich vorher niemand überzeugen lässt und die gegensätzlichen Ansichten aufrecht erhalten bleiben.

Die angesprochene Definition erscheint mir sehr gut und beschreibt die Schwierigkeiten in der Beurteilung auch sehr schön und nachvollziehbar.

"[...] Vom Bestandsschutz und damit auch von Abs. 3 nicht mehr gedeckt sind solche Maßnahmen, die einer Neuerrichtung, einem Ersatzbau, gleichkommen; [...] Kennzeichen dieser Identität ist es, dass das ursprüngliche Gebäude nach wie vor als die „Hauptsache" erscheint. Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird. [...]"

Zum Ablauf und Umgang mit der Behörde kann auch nur derjenige Hinweise und Ratschläge geben, der die jeweiligen erlassenen Bescheide und die Situation vor Ort kennt. Wenn es schon irgendwelche Verfügungen gibt, die mit Fisten und Hinweisen zu den Rechtsmitteln versehen sind, sollten dringend die Termine überprüft und ein Anwalt für Verwaltungsrecht einbezogen werden.

: Ist das jetzt ein eindeutiges "Ja, erlischt" oder eine "Nein, erlischt nicht" oder ein "Eventuell, muss man sehen"? Es stellt sich mir die Frage in letzterem Fall, wer das entscheidet. Gibt es eine Punkteliste, die abgehakt wird und wer kann einen zu 100% richtig beraten, so dass man der Stadt Recht geben kann oder mit Sicherheit erfolgreich gegen sie vorgehen bzw. ihr widersprechen kann. Irgendwen, irgendeine Stelle muss es geben, die man fragen kann, ohne einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, durch den dann vor Gericht entschieden wird, wer Recht bekommt - mit weiteren Kosten, die den Besitzer treffen. Wer kann korrekt informieren, so dass die Aussage Hand und Fuß hat? Gerne natürlich auch mit Vor-Ort-Besichtigung.

: Leider findet sich im geschilderten Fall niemand, der einen abschließend informieren und eine gültige Aussage treffen kann.

: Es gibt folgende Definition im Internet:

: http://www.juramagazin.de/bestandsschutz

: Laut dieser Information verändern eine Neuinstallation der Elektrik oder des Wassers, Fließenlegearbeiten usw. nicht den Bestandsschutz. Zudem bleibt die Nutzung gleich und die Kosten des Umbaus sind relativ gering. Zudem handelte es sich um die Verlegung und einer Holztreppe und keiner Betontreppe. Das Haus kostete ca. 200 Tsd Euro, der komplette "Umbau" war mit 60 Tsd Euro geplant, also weit unter Neubaukosten. Das Volumen des Hauses wurde zudem überhaupt nicht erweitert, sondern bleibt exakt gleich, nur dass die Räume größer wurden - Wände also abgerissen und an anderer Stelle neu aufgebaut worden sind. Weiter wurde von allen Wänden im EG der Putz abgeschlagen bzw. 3 Lagen Tapeten oder übertapezierte Fließen an den restlichen Wänden entfernt - was natürlich im jetzigen Zustand im EG wie ein Rohbau aussieht ("blanke" Ziegelwände). Noch dazu wurde die Statik des Hauses in keinster Weise angegriffen, geschweige denn verletzt!



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