Re: baulast


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Abgeschickt von Bauassessor am 02 November, 2009 um 10:16:47:

Antwort auf: baulast von C. Maier am 01 November, 2009 um 17:51:15:

Hallo,

ja, das bedeutet, dass innerhalb der Baulast keine Bebauung errichtet oder Abstandsflächen liegen dürfen.


: Hallo! Unser Nachbar möchte eine grössere Garage an die Grundstücksgrenze bauen, die wohl einer "Baulasteintragung" bedarf. Was bedeutet dies für die Besitzer des Grundstücks, auf dem die Baulast eingetragen werden soll? Sind die Grundstücksinhaber selbst dann baulich zusätzlich eingeschränkt?
: Vielen Dank im voraus! Cathrin





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