Re: EILT!!! Eigenheimzulage bei Mietkauf????


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Abgeschickt von Dieter Albrecht am 27 November, 2004 um 22:27:07:

Antwort auf: EILT!!! Eigenheimzulage bei Mietkauf???? von annika am 26 November, 2004 um 14:25:42:

: Meine FAMILIE UND ICH WOLLEN UNS NOCH DIESES JAHR EIN HAUS KAUFEN: JEDOCH DURCH MIETKAUF ( SODAS DER VERTRAG DIESES JAHR NOCH STEHT)
: MEINE ERSTE FRAGE IST: WANN STEHE ICH IM GRUNDBUCH? WENN DER KAUFPREIS DURCH MEINE MIETZAHLUNGEN ABGEGOLTEN IST ODER NACH UNTERSCHREIBEN DES NOTARIELL BEGLAUBIGTEN MIETKAUFVERTRAGES?????

: UND BEKOMME ICH AUCH BEI EINEM MIETKAUF DIE EIGENHEIMZULAGE????

: BITTE SCHNELL ANTWORTEN!!!!

: DANKE!!

Eigenheimztulage gibt es nur wenn man als Eigentümer im Grundbuchamt steht und erst ab dem Tag wo man in dem Objekt wohnt kann man dann die Eigenheimztulage geltend machen. Wichtig das Kaufjahr.



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