Re: Wärmeschutzverordnung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 10 November, 2009 um 00:29:33

Antwort auf: Wärmeschutzverordnung von nf am 07 November, 2009 um 11:38:43:

: Woher weiß man ob das eigene bestehende Haus der Wärmeschutzverordnung entspricht ?
: Und wer prüft das ?

Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

in dem man in die Bauunterlagen schaut und entsprechend die dort dargestellten Baustoffe und die dort dargestellte Art der Ausführung überprüft. Dies bedeutet um hinreicehnd verlässliche Angaben zu bekommen darauf achten, ob auch die entsprechenden Baustoffe tatsächlich verwendet wurden.

Selbstverständlich ist natürlich auch darauf zu achten, wann denn das eigene Haus erbaut wurde und ob es denn zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon die hier angesprochene Wärmeschutzverordnung gab.

Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit im Zuge von kostenintensiven Messungen (Innentemperatur, Außentemperatur, Oberflächentemperatur der Wand innen und Oberflächentemperatur außen) den tasächlichen Wandaufbau feststellen zu können.

Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich während meiner alltägichen Internetrecherchen gestossen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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