Re: Gestaltung des Nachbargrundstücks an unserer Wand


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 11 November, 2009 um 01:07:14

Antwort auf: Gestaltung des Nachbargrundstücks an unserer Wand von Markus Resky am 10 November, 2009 um 18:44:49:

: Sehr geehrte Damen und Herren,
: wie muss der Boden im Anschluss meiner Hauswand gestaltet werden? Unser Nachbar schüttet einfach Erde an unser nicht unterlellertem Gebüde? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass dieser Bereich geflastert oder mit wießen Kieseln gestaltet werden muss?

: Vielen Dank


: Gruß

: Markus Resky

Werter Forumsteilnehmer,
werte Forumsteilnehmerin,

beides ist falsch. Wenn die Abdichtung, die an der Wand angebracht sein müsste (da Putz lediglich nur Wasserabweisend ist und nicht Wasserdicht) auch wirklich da ist und funktionell ausgeführt ist, dass bestehen im Normalfall keinerlei Bedenken, wenn eine Wand ein wenig mit Erdreich angefüllt wird, sofern dem keinerlei statischen Bedenken entgegen stehen.

Die Abdihtung sollte aber im fertigen Zustand (des fertig aufgefüllten Bereiches) um mindestens 15 cm höher ausgeführt worden sein, DIN 18195 Teil 4.

Dies Abdichtung kann entfallen, wenn die aufgehenden Bauteile eine ausreichend dichtende Struktur auch der Bestandteile wegen aufweisen.

Da es sich nun -so wie Sie den Fall schilderten- bei Ihrem Haus um ein Bauteil Fundament bzw. um ein Bauteil Bodenplatte handelt, welches denn da nun tatsächlich angefüllt wird, sollte geprüft werden, wie hoch denn der Nachbar tatsächlich vor hat seinen Grund und Boden auffüllen zu wollen und welche Bauteileigenschaft (wie z. B. WU Beton) Ihre Bodenplatte und die Fundamente denn da nun schlussendlich haben und ob diese ausreichen würde. Klar, dass wie von mir erwähnt auch die staischen belange zu überprüfen sind. Aus der schlussendlichen Höhe der Anfüllung ergibt sich im Übrigen die Höhe der Abdichtung, bis auf dies Sie diese Abdichtung führen müssen.

Den Bereich der denn dann da (an einem fast jeden Haus) abzudichten ist nennt man auch Spritzwasserbereich.

Eine zwingende Verpflichtung den von Ihnen erwähnten Spritzwasserschutz (mittels Kantenstein und Rollkies) herstellen zu müssen, gibt es nicht. Abdichten müssten Sie denn dann auch trotz allem, auch wenn der Spritzwasserschutz mittel Kiesel der eleganteste Schutz ist, da die Beschaffenheit der meist rundförmigen Kiesel, die Regen- und sonstigen Wassertropfen nach unten weg- bzw. abspritzen lässt, so dass diese nicht mehr nach dem Aufprall auf dem Boden (was durch einen befestigten Boden wie z. B. Pflasterseine noch begünstigt wird) an der Wand hochspritzen und diese durchfeuchten und den Putz mürbe machen kann.

Achso, in allen Fällen natürlich das Gefälle des anstehenden oder auch aufgefüllten Erdreiches oder der anstehenden Bodenflächen natürlich vom Haus weg anlegen. Steht in den Schaubildern der DIN 4095.


Schauen Sie doch auch mal unter

www.baumängelforum.de

Eine neue Seite auf die ich gestoßen bin.

Vielleicht finden Sie da noch weitere Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.



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