Re: Gebäudeklassen , Baybo


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 11 November, 2009 um 01:13:43

Antwort auf: Gebäudeklassen , Baybo von Josef Christ am 10 November, 2009 um 20:54:57:

: Frage: Bauherr A hat ein Grundstück mit 990 m² Grundfläche erworben. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils einer kreisfreiem Stadt. Er möchte das Grundstück mit drei Reihenhäusern mit II VG ( UG,EG,OG,DG) mit jeweils 120 m² Wohnfläche und jeweils einer Wohnung bebauen.
: Zu welcher Gebäudeklasse ist das Gebäude zu zählen.

Schauen Sie bei Wikipedia oder geben Sie Gebäudeklasse bei Google ein. Da wird es erklärt.

Wichtig ist da Bundesland in dem es um die Baumaßnahme geht.


Gebäudeklassen nach Musterbauordnung[1] [Bearbeiten]
Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und

b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

Gebäudeklasse 2
Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m,

Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,

Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.


*) Höhe der Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsraumes bezogen auf das mittlere Geländeniveau




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