Re: Vollgeschoss


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Abgeschickt von K.D. am 18 Februar, 2005 um 09:04:14

Antwort auf: Vollgeschoss von Torben Schmitt am 16 Februar, 2005 um 17:44:37:

: Hallo,

: wird die Fläche (Stützwand, Bodenplatte) einer Teilunterkellerung im Kellergeschoss bei der Ermittlung der Vollgeschossigkeit zur Berechnung herangezogen? Oder wird die Vollgeschossigkeit im KG nur Anhand der Aussenmasse des tatsächlich nutzbaren Geschossteils berechnet? Wie wir dies in Rheinland-Pfalz gehandhabt?

: Das Wohnhaus steht leicht im Hang, es ist teilunterkellert, im nichtunterkellerten Bereich ist hangseitig eine Stützmauer h=1,60 auf die die Bodenplatte aufgelegt ist.

: Gruß Torben

§ 2(4) Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, die im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen. Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die über zwei Drittel, bei Geschossen im Dachraum über drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben. Gegenüber einer Außenwand zurückgesetzte oberste Geschosse sind nur Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Die Höhe wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden oder Oberkante Dachhaut gemessen.

Bei ansteigendem Gelände ist das ein bißchen schwierig. Ich könnte dir bei bedarf eine Skizze mit einer Berechnungsformel schicken.



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